TIPPGEBER
Tippgeber

Für unsere Kunden in der Region suchen wir ständig Wohnungen, Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser, Grundstücke (auch mit Abrissgebäuden) und Gewerbeobjekte. Dabei sind wir auf Insidertipps angewiesen. Kennen Sie jemanden, der seine Immobilie verkaufen möchte? Dann informieren Sie uns als Erster! Ihr Tipp ist bares Geld wert:

Ihren Immobilientipp honorieren wir mit 50 €.
Wenn wir daraus einen Alleinauftrag für den Verkauf erhalten, belohnen wir Sie mit 200 €. Wenn wir die Immobilie erfolgreich verkauft haben, erhalten Sie weitere 400 €.

Und so geht es:

Füllen Sie das Tippgeber-Formular vollständig aus und klicken Sie auf “Absenden”. Bitte bestätigen Sie als Tippgeber mittels Häkchen in der Checkbox, dass Sie die folgenden Rahmenbedingungen für die Tippgeber- Prämie gelesen haben und mit deren Einbeziehung in das Vertragsverhältnis einverstanden sind.

Eine Tipp-Prämie in Höhe von 50,00 € erhalten Sie, wenn wir aufgrund Ihres Tipps den Verkäufer kontaktiert und die Immobilie als Verkaufsobjekt verifiziert haben. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass uns die Verkaufsabsicht noch nicht bekannt war und kein anderer Immobilienmakler bereits mit der Vermittlung beauftragt wurde. Diese Prämie zahlen wir innerhalb einer Woche nach dem erfolgreichen Kontakt an Sie aus.

Weitere 200,00 € erhalten Sie, wenn wir aus Ihrem Tipp den Alleinauftrag für den Verkauf erhalten. Diese Prämie zahlen wir innerhalb einer Woche nach dem erfolgreichen Vertragsabschluss an Sie aus. Nochmals 400,00 € erhalten Sie, wenn wir die Immobilie erfolgreich verkauft haben. Voraussetzung für die Auszahlung ist die vollständige Zahlung der Maklerprovison an uns. Diese Prämie zahlen wir innerhalb einer Woche, nachdem die Maklerprovision an uns überwiesen wurde, an Sie aus.

Ein kleiner Tipp für Sie: Das im Vorfeld gegebene Einverständnis des Eigentümers / Verkäufers zur Kontaktaufnahme durch uns steigert die Erfolgsaussichten für Ihren Immobilientipp, da wir uns auf Ihre Empfehlung beziehen können.

Rahmenbedingungen für die Auszahlung der Tippgeber-Prämie:

Wir nehmen Ihren Immobilientipp an.
Ihre Objekttipps sollen sich nur auf das Bottwartal bzw. den östlichen und nördlichen Kreis Ludwigsburg beziehen.
Bei mehreren Tipps zu einem Objekt erhält nur der erste Tippgeber die Vergütung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Tippgeber-Angebot richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Als Tippgeber ausgeschlossen sind die Eigentümer bzw. Verkäufer des angebotenen Objektes.
Hinweis für Personen, die einem Standesrecht unterliegen, z.B. Rechtsanwälte und Steuerberater: Wir weisen darauf hin, dass sich das Tippgeber-Angebot nicht an Personen richtet, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu ihren Kunden/ Mandanten stehen, bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist, Tippgeberprämien zu berechnen. Natürlich freuen wir uns über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis, die ohne Beteiligungsmöglichkeit an unserer Tippgeberprämie zustandekommt.

        Ja, ich möchte Tippgeber werden!                                   
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